Erfolgreiche Zusammenarbeit von Schule, KESB und Beistandschaft

Was bedeutet Kindeswohl und wie wird es definiert? Wie sieht das interne Vorgehen bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung aus? Welche Schritte unternimmt die KESB nach Erhalt einer Gefährdungsmeldung? Ausserdem erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die Aufgaben einer Beistandsperson sowie deren Zuständigkeitsgrenzen.

Ziele

  • Die Teilnehmenden kennen die Grundlagen zur Zusammenarbeit von Schule und KESB.
  • Sie kennen die Aufgaben der Schule bei Kindeswohlgefährdung.
  • Sie haben einen Überblick über die wichtigsten Tätigkeitsfelder der KESB und kennen deren Abläufe und Zuständigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gefährdungsmeldung.
  • Sie kennen die Aufgaben und Rolle der Beistandsperson und deren Grenzen.
  • Sie kennen die wichtigsten Informationsmittel und wissen, wo Sie allenfalls weitere Auskünfte einholen können.
  • Fragen werden beantwortet.
Kursleitungen:
Ruedi Winet, Leiter KESB Pfäffikon
Patrick Wyss, Leiter Soziale Arbeit und Mandate kjz Dübendorf
Nico Renz, Rechtsdienst Volksschulamt

Inhalt

  • Rolle der Schule bei Gefährdung des Kindeswohls,
  • Rolle der KESB bei Gefährdung des Kindeswohls, Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb der Schule, Organisation und Abläufe der KESB, resp. Beistandschaft, Subsidiaritätsprinzip,
  • Grundsätze des staatlichen Handelns, insbesondere Verhältnismässigkeit,
  • Rechtsgrundlagen der Zürcher Volksschule,
  • Rechtsgrundlagen der KESB, besondere Bestimmungen zum Kindeswohl,
  • Informationsmöglichkeiten,
  • Aufgaben und Rolle einer Beistandsperson.

Zielpublikum

Schulleitungen, Leitungen Bildung, Schulsozialarbeitende, Schulbehörden

Datum

Donnerstag, 20. März 2025, 18:00 bis 21:00 Uhr

Kursdaten herunterladen

Dauer

3 Stunden

Ort

PH Zürich, Campus
Lagerstrasse 2
8004 Zürich
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Preis

CHF 120.00

Anmeldung

Bis Dienstag, 18. Februar 2025

Hinweise

Während der Pause stehen Sandwiches und Getränke bereit.

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Anmeldung nicht möglich. Anmeldefrist ist abgelaufen.

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